Verzichtserklärung für das Festivalgelände, den Schieferpark und die weitere Umgebung
1. Allgemeine Informationen
Das Gemeinschaften-Festival findet in einem ehemaligen Schieferbruch statt, der besondere Herausforderungen und Risiken mit sich bringt. Aufgrund der historischen Nutzung des Geländes als Schieferabbaugebiet müssen die Teilnehmer besondere Vorsicht walten lassen und auf ihre eigene Sicherheit achten. Der Schieferpark ist zudem ein Naturschutzgebiet, das seltene Tierarten beheimatet, wie zum Beispiel Vögel, die in den Schieferhalden brüten, darunter den Uhu. Wir appellieren daher an die Einsicht und Achtsamkeit aller Teilnehmer, nicht auf den Halden zu klettern, um dieses sensible Ökosystem zu schützen.
2. Haftungsausschluss für das Gelände
Der Verein „Die Friedensforscher“ haftet nicht für Unfälle und Schäden, die auf dem Festivalgelände auftreten, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters des Gemeinschaften-Festivals, dem Verein „Die Friedensforscher“, sowie dessen Vertretern, Mitarbeitern und freiwilligen Helfern. Aufgrund der besonderen topografischen Gegebenheiten, wie großen Höhenunterschieden und den Überresten des ehemaligen Schieferabbaus, müssen die Teilnehmer besondere Vorsicht walten lassen und auf ihre eigene Sicherheit achten.
3. Haftung der Eltern für Kinder
Eltern haften für ihre Kinder und müssen sicherstellen, dass diese das Festivalgelände unter Aufsicht betreten und sich während ihres Aufenthaltes jederzeit verantwortungsbewusst verhalten. Insbesondere in einem Gelände mit potenziellen Gefahren wie einem ehemaligen Schieferbruch ist die Aufsichtspflicht der Eltern von entscheidender Bedeutung. Eltern oder Erziehungsberechtigte sind dafür verantwortlich, ihre Kinder über die potenziellen Risiken auf dem Festivalgelände aufzuklären und sicherzustellen, dass sie die Sicherheitsregeln und Verhaltensrichtlinien einhalten.
4. Zustimmung der Teilnehmer
Mit dem Setzen des Häkchens bestätigen die Teilnehmer, dass sie diese Verzichtserklärung gelesen und verstanden haben und den darin enthaltenen Bedingungen zustimmen. Indem sie das Festivalgelände betreten, erklären sie sich damit einverstanden, die Verantwortung für ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden Sowie für die Sicherheit und das Wohlbefinden der sie begleitenden Kinder zu übernehmen und den Anweisungen des Festivalpersonals Folge zu leisten.
5. Sicherheitsregeln und Verhaltensrichtlinien
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Festivalgelände besondere Gefahren birgt, darunter unebenes Gelände, potenziell instabile Schieferformationen und große Höhenunterschiede. Es ist wichtig, dass die Teilnehmer angemessenes Schuhwerk tragen, auf markierten Wegen bleiben und sich bewusst sind, dass das Betreten bestimmter Bereiche des Geländes auf eigene Gefahr erfolgt.
6. Verhalten im Notfall
Im Falle eines Notfalls auf dem Festivalgelände, wie einem Unfall oder einer medizinischen Notlage, sollten die Teilnehmer zuerst einen Notruf absetzen und dann sofort das Festivalpersonal informieren und sich an die gegebenen Anweisungen halten. Es ist wichtig, dass die Teilnehmer in der Lage sind, im Notfall angemessen zu reagieren, indem sie zuerst den Notruf absetzen und dann das Festivalpersonal informieren, und zur Sicherheit aller beizutragen.